Zuzahlungsbefreiung - in 2007 neu beantragen

Krankenversicherte der gesetzlichen krankenkassen die von den Zuzahlungen befreit sind müssen für 2007 einen neuen Antrag stellen.

Die Techniker Krankenkasse Bayern macht weist darauf hin, dass für das kommende Jahr 2007 ein erneuter Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung an die Krankenkasse zu stellen ist. Die für das ablaufende Jahr 2006 gültige Zuzahlungsbefreiung gilt nicht automatisch weiter sondern verliert die Gültigkeit.

Den Antrag können Versicherte stellen, deren Belastungsgrenze erreicht wurde. Gesetzlich Krankenversicherte müssen sich mit höchstens zwei Prozent der jährlichen Familien-Einkünfte ( Brutto) an ihren Krankheitskosten beteiligen. Schwer chronisch Kranke müssen höchstens ein Prozent zahlen. Das Erreichen der Belastungsgrenze wird dadurch errechnet, dass alle gesetzlichen Zuzahlungen wie die Praxisgebühr oder Zuzahlungen zu Medikamenten zusammengezählt werden.

Weitere Infos zur Zuzahlungsbefreiung für 2007 haben wir Ihnen in unserem neuesten Beitrag zusammengefasst. Bitte beachten Sie dass Ihre Krankenkasse ( AOK, Barmer, Techniker, DAK, BKK usw. ) Ihnen keine Mitteilung schickt wenn Sie Ihre Zuzahlungsgrenze erreicht bzw. überschritten haben. Diese Informationen und Beispiele zur Berechnung finden Sie in folgendem Beitrag zur Zuzahlungsbefreiung

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von Mat

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