Zuzahlungsbefreiung - einige Informationen

Wir hatten es schonmal kurz erwähnt, aber der Vollständigkeit halber noch einmal und diesmal auch etwas ausführlicher.

Die Zuzahlungsbefreiung muss in 2007 neu beeantragt werden - dies vorab. Für die Zuzahlungsbefreiung gilt -vereinfacht- folgendes: Die Zuzahlungen in einem Kalenderjahr dürfen 2% ( bzw. 1% bei ärztlich belegter chronischer Krankheit ) der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt nicht übersteigen.

Zu den Bruttoeinnahmen zum Lebenshaushalt gehören die Einnahmen sämtlicher zum Haushalt gehörender Mitglieder ( Kinder, Ehegatten). Dies wären zum Beispiel

  • Rente
  • Lohn / Gehalt
  • Einnahmen aus Vermietung / Verpachtung
  • Abfindungen
  • Betriebsrenten
  • Zinseinnahmen

Es gibt natürlich auch Freibeträge, die da wären

  • Ehepartner 4410 Euro
  • je Kind 3648 Euro

Eine Familie mit einem Kind hat hier nach einen Freibetrag von 8058 Euro, mit zwei Kindern 11706 Euro

Alleinerziehende können für das erste Kind den Betrag von 4410 Euro geltend machen.

Da wir uns bisher ja nur mit den Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt beschäftigt haben kommen wir nun mal zu einem etwas zentralerem Thema, den Zuzahlungen. Wie oben erwähnt ist der Betrag der Zuzahlungen bei 2% bzw. 1% gedeckelt. Um diesen Zeitpunkt zu finden muss man wissen welche Zuzahlungen dafür zählen. Diese wären:

  • Praxisgebühr Arztbesuche / Zahnarztbesuche
  • Zuzahlungen im Krankenhaus
  • Zuzahlungen bei stationärer Vorsorge und genehmigter Rehabilitation
  • Zuzahlung zu Arzneimitteln
  • Zuzahlung zu Verbandmitteln
  • Zuzahlungen zu Heilmitteln ( z.B. Massagen, Ergotherapien, etc)
  • Zuzahlungen zu Hilfsmitteln ( Rollstühle, Gehhilfen, etc.)

Bitte beachten Sie: Diese Auflistung erhebt nicht den Anspruch der Vollständigkeit. Im Zweifelsfall fragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse nach.

So, jetzt hätten wir geklärt wieviel man maximal bezahlen muss und wir hätten eruiert für welche Zuzahlungen die gilt. Dabei bitte auf eines achten: Die Quittungen dies Sie erhalten, sollten nach Möglichkeit immer Ihren Namen und Adresse erhalten ( den Betrag und die Leistung natürlich auch!). Wenn Sie die Zuzahlungsbelege nachher gesammelt bei Ihrer Krankenkasse einreichen gibt es erfahrungsgemäß weniger Rückfragen.

Nun kommen wir zum wichtigsten Teil. Summieren Sie die bisher gezahlten Zuzahlungen auf, kommen Sie auf einen einen Betrag nahe der Grenze von 2% bzw. 1 % können Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen. Ihre Krankenkasse hilft Ihnen auch bei der genauen Ermittlung Ihrer Belastungsgrenze. Ihre Krankenkasse informiert Sie aber nicht wenn Sie diese erreicht haben! Sie erhalten dann von Ihrer Krankenkasse einen Befreiungsbescheid den Sie bei Besuchen beim Arzt oder Apotehke vorlegen können müssen . Sollten Sie bereits mehr als notwendig gezahlt haben können Sie dies Ihrer Krankenkasse von Ihrer Krankenkasse zurückerstatten lassen. Natürlich macht die Krankenkasse dies nicht automatisch, auch hier müssen Sie Sich melden.

Also es gilt folgendes für die Zuzahlungsbefreiung 2007

  1. Belege sammeln
  2. Belastungsgrenze errechnen ( Krankenkasse hilft)
  3. Zuzahlungen addieren
  4. Bei Erreichen der Belastungsgrenze Krankenkasse kontaktieren, Zuzahlungsbefreiung beantragen

Schlussendlich noch einige Beispiele für die Berechnung der Belastungsgrenze

1) Familie ( 2 Kinder, Einzelverdiener)

Bruttoeinkommen 38400 Euro

Freibeträge: Eheparter 4410 Euro pro Kind 3648 Euro insgesamt 11706 Euro

38400 Euro minus 11706 Euro =26694 Euro

Zwei Prozent von 26694 Euro = 533,88

Die Belastungsgrenze beträgt also 533,88 Euro pro Jahr

2) Rentnerehepaar, chronisch krank

Bruttoeinnahmen ( Rente) 14400 Euro

Freibeträge: Ehepartner 4410 Euro

14400 Euro minus 4410 Euro = 9990 Euro

Ein Prozent von 9990 Euro = 99,90

Die Belastungsgrenze beträgt also 99,90 Euro pro Jahr

Artikel zur

Gesundheit

von Mat

Ein Kommentar f�r “Zuzahlungsbefreiung - einige Informationen”

  1. Gesundheitsblock » Blog Archive » Zuzahlungsbefreiung - in 2007 neu beantragen sagte:

    […] Weitere Infos zur Zuzahlungsbefreiung für 2007 haben wir Ihnen in unserem neuesten Beitrag zusammengefasst. Bitte beachten Sie dass Ihre Krankenkasse ( AOK, Barmer, Techniker, DAK, BKK usw. ) Ihnen keine Mitteilung schickt wenn Sie Ihre Zuzahlungsgrenze erreicht bzw. überschritten haben. Diese Informationen und Beispiele zur Berechnung finden Sie in folgendem Beitrag zur Zuzahlungsbefreiung […]

    Donnerstag, 28 Dezember 2006 @ 4:02pm

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